Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.8.2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Webentwicklung, Beratung und verwandte Leistungen zwischen Felix Plapper Webdesign und -entwicklung (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Leistungsumfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt benötigte Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die daraus entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand oder zum vereinbarten Festpreis. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Projekten sind Teilrechnungen nach Projektabschnitten üblich.
5. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an eingesetzten Fremdkomponenten, Schriften und Bibliotheken richten sich nach deren jeweiligen Lizenzen.
6. Leistungen Dritter
Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen und sonstige Leistungen Dritter trägt der Auftraggeber. Verträge mit Dritten werden, soweit möglich, auf den Auftraggeber ausgestellt.
7. Abnahme
Der Auftraggeber prüft Arbeitsergebnisse unverzüglich. Werden innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
8. Gewährleistung und Haftung
Mängel werden innerhalb angemessener Frist nachgebessert. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9. Referenznennung
Der Auftragnehmer darf auf abgeschlossene Projekte in eigenen Referenzen hinweisen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.